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   OLG Frankfurt, 28.05.1997 - 20 W 179/97   

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OLG Frankfurt, 28.05.1997 - 20 W 179/97 (https://dejure.org/1997,21832)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.05.1997 - 20 W 179/97 (https://dejure.org/1997,21832)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 20 W 179/97 (https://dejure.org/1997,21832)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 06.08.2013 - 2 Wx 199/13

    Zulässiger Inhalt einer Grunddienstbarkeit

    Inhaltlich unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO ist eine Eintragung nur dann, wenn ein Recht mit dem Inhalt oder in der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen - also schlechterdings, unabhängig von dem konkret gegebenen Sachverhalt - nicht bestehen kann (OLG München, Beschl. v. 27.5. 2008 - 34 Wx 130/07 - juris Rn. 13; Beschl. v. 30.7. 2008 - 34 Wx 49/08 - juris Rn. 21; Demharter, GBO, 28. Aufl. 2012, § 53, Rn. 42), wenn also eine Eintragung ein nach dem Gesetz nicht eintragungsfähiges Recht verlautbart oder ein an sich eintragungsfähiges Recht nicht mit dem gesetzlich gebotenen Inhalt oder mit einem gesetzlich nicht erlaubten Inhalt wiedergibt (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.5. 1997 - 20 W 179/97 - juris Rn. 8).
  • OLG Köln, 12.03.2012 - 2 Wx 184/11

    Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch

    Inhaltlich unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO ist eine Eintragung nur dann, wenn ein Recht mit dem Inhalt oder in der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen - also schlechterdings, unabhängig von dem konkret gegebenen Sachverhalt - nicht bestehen kann (OLG München, Beschl. v. 27.5. 2008 - 34 Wx 130/07 - juris Rn. 13; Beschl. v. 30.7. 2008 - 34 Wx 49/08 - juris Rn. 21; Demharter, GBO, 28. Aufl. 2012, § 53, Rn. 42), wenn also eine Eintragung ein nach dem Gesetz nicht eintragungsfähiges Recht verlautbart oder ein an sich eintragungsfähiges Recht nicht mit dem gesetzlich gebotenen Inhalt oder mit einem gesetzlich nicht erlaubten Inhalt wiedergibt (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.5. 1997 - 20 W 179/97 - juris Rn. 8).
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